Weniger Adoptionen in Deutschland
Nicht immer klappt es mit eigenen Kindern
25. August 2008Seit der Wiedervereinigung 1990 wurden in Deutschland noch nie weniger Kinder adoptiert. Im Vergleich zu 1993 hat sich die Zahl der Adoptionen in Deutschland sogar fast halbiert, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag berichtete. Von 2006 auf 2007 sank die Zahl nochmals um fünf Prozent auf 4509 Kinder. Allerdings geht auch die Zahl der Adoptionswilligen stark zurück: Wollten 1993 noch 21 711 Paare ein Kind adoptieren, standen 2007 nur noch 8914 auf der Warteliste.
Der Deutsche Kinderschutzbund vermutet gesellschaftliche Veränderungen hinter dieser Entwicklung. „Ein Grund könnte sein, dass viele Frauen heute berufstätig sind und das auch bleiben möchten“, sagte Bundesgeschäftsführerin Paula Honkanen-Schoberth. Potenzielle Adoptiveltern wüssten, welch hohe Verantwortung sie mit einer Adoption übernähmen, „da kann es sein, dass manche zweimal überlegen, bevor sie sich bewerben“. Dazu kommt aus Sicht des Kinderschutzbundes, dass das Adoptionsverfahren in Deutschland „sehr kompliziert und sehr aufwendig ist“. „Vielleicht schreckt auch das manche ab.“
Nicht alle Auslandsadoptionen bekannt
Mehr als die Hälfte der adoptierten Minderjährigen wird von einem Stiefelternteil oder von Verwandten angenommen (minus vier Prozent). Der Anteil der Adoptionen, bei denen Adoptiveltern und Kind einander fremd waren, stieg unterdessen von 41 auf 45 Prozent. 45 Prozent aller 2007 adoptierten Kinder und Jugendlichen waren unter sechs Jahre alt, 30 Prozent zwischen sechs und elf Jahren und 25 Prozent zwölf Jahre oder älter.
32 Prozent der adoptierten Kinder und Jugendlichen besaßen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, 2006 waren es 29 Prozent gewesen. Allerdings, so betonen die Statistiker, seien nicht alle Auslandsadoptionen den deutschen Vermittlungsstellen bekannt.
Strenge Regeln beim Adoptieren
Die Zahl der zur Adoption vorgemerkten Kinder blieb mit 886 nahezu unverändert. Gleichzeitig lagen den Vermittlungsstellen 8914 Adoptionsbewerbungen vor, drei Prozent weniger als 2006. Rein rechnerisch standen 2007 einem zur Adoption vorgemerkten Minderjährigen zehn mögliche Adoptiveltern gegenüber.
Für eine Adoption gelten strenge Regeln: Laut Bürgerlichem Gesetzbuch ist sie nur möglich, „wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht“. Ein Vormundschaftsgericht kann die Adoption aussprechen, nachdem sich Adoptivkind und -eltern über längere Zeit kennengelernt haben. Adoptiveltern „in spe“ sollten nach den Bestimmungen des BGB mindestens 25 Jahre alt sein und ihren Schützlingen bis über die Pubertät hinaus „als belastbare Bezugspersonen zur Verfügung stehen“. Seit Ende 2000 haben in Deutschland auch gleichgeschlechtliche Paare das Recht, die leiblichen Kinder ihrer Partner zu adoptieren.